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   OLG Hamm, 26.10.2016 - 20 U 197/15   

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https://dejure.org/2016,50526
OLG Hamm, 26.10.2016 - 20 U 197/15 (https://dejure.org/2016,50526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2016 - 20 U 197/15 (https://dejure.org/2016,50526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 20 U 197/15 (https://dejure.org/2016,50526)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 1 VVG i.V.m. A.2.2.2
    Diebstahl; Kaskoversicherung; äußeres Bild eines Diebstahls; Redlichkeitsvermutung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Minimalsachverhalt zum Diebstahl nicht bewiesen - kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Minimalsachverhalt zum Diebstahl nicht bewiesen - kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Minimalsachverhalt zum Diebstahl nicht bewiesen - kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einbruch, Diebstahl, Vandalismus - Beweise für die Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 186
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2016 - 20 U 197/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH genügt es daher, dass Tatsachen feststehen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erschließen lässt (vergleiche BGH, NJW 1996, S. 993 ff.; BGH, Versicherungsrecht 1984, S. 29 ff.).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2016 - 20 U 197/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH genügt es daher, dass Tatsachen feststehen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erschließen lässt (vergleiche BGH, NJW 1996, S. 993 ff.; BGH, Versicherungsrecht 1984, S. 29 ff.).
  • OLG Hamm, 08.02.2012 - 20 U 172/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2016 - 20 U 197/15
    Diese Beweisregelung gilt entsprechend für die Entwendung von Teilen des abgestellten Fahrzeugs (OLG Hamm, Urteil v. 08.02.2012, 20 U 172/11- juris-).
  • OLG Hamm, 20.07.2015 - 20 U 114/15

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer Teilkaskoversicherung mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2016 - 20 U 197/15
    Der Versicherungsnehmer muss zur Überzeugung des Gerichts gemäß § 286 ZPO nachweisen, dass er das Fahrzeug mit den vom ihm als entwendet behaupteten Fahrzeugteilen an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit unbeschädigt und verschlossen abgestellt und später an diesem Ort ohne diese wieder aufgefunden hat (OLG Hamm, Urteil v. 20.07.2015, 20 U 114/15 -juris-).
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